Werkvertrag

Der beratende Ingenieur schließt mit seinem Auftraggeber einen individuellen Werkvertrag ab. Es können natürlich auch Eigenleistungen des Kunden berücksichtigt werden.

Ziel ist es, den Kunden soweit erforderlich, oder soweit wie möglich zu entlasten bzw. zu unterstützen.

Von punktueller Arbeit in einzelnen Projektphasen bis zur kompletten selbstständigen Durchführung (Datenerhebung-Planung-Ausschreibung-Vergabe-Ausführungsüberwachung), ist jede Variante realisierbar.

Es werden im Werkvertrag der zu bearbeitende Anlagenumfang und dessen Grenzen exakt definiert und der Leistungsumfang je Leistungsphase des Projektes inhaltlich detailliert festgelegt.

Die Tätigkeit des Ingenieurbüros, als beratender Ingenieur in Leistungsphasen*):
1. Vorplanung (Konzepte)
2. Entwurfsplanung
3. Bewilligungsplanung
4. Ausführungsplanung
5. Vorbereitung der Vergabe (für öffentliche Auftraggeber nach BVergG 2006)
6. Mitwirken bei der Vergabe (für öffentliche Auftraggeber nach BVergG 2006)
7. Fachaufsicht (Ausführungsüberwachung)
8. Abnahme
9. Rechnungsprüfungen

*) Siehe dazu die „Leistungsphasen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für Ingenieurleistungen.“ (Download in „Informationen“)

Weitere Inhalte des Werkvertrages beispielhaft angeführt:
• Die Grundlagen des Werkvertrages (Projektbeschreibung, Pläne, etc.)
• Die Vorleistungen des Auftraggebers werden definiert.
• Nebenbedingungen werden festgehalten.
• Ein Rahmenterminplan wird gemeinsam festgelegt.
• Stundensätze und Kostenschätzung für die Ingenieurleistung über den beschriebenen Umfang.
• Kaufmännische Bedingungen werden vereinbart auf Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreich des Fachverbandes der Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich.“ (Download in „Informationen“)